Wurde ihre Leistung als Interpret auf einem zu Handelszwecken hergestellten Tonträger festgehalten und im Rundfunk wiedergegeben, dann haben Sie Anspruch auf ein angemessenes Entgelt.
Dies hier ist die LSG Seite für Interpreten. Bei Fragen oder Ansuchen betreffend Labels und Musikvideos wenden Sie sich bitte an die LSG der Produzenten von -> Tonträgern und -> Musikvideos.
Über die LSG - Interpreten
Die LSG ist eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft der Interpreten und der Produzenten von Tonträgern und Musikvideos.
Die LSG nimmt die Rechte von ausübenden Künstlern an ihren Live-Darbietungen und an ihren auf Tonträgern festgehaltenen Vorträgen und Aufführungen wahr.
Wenn Sie als Einzelperson vertretend für ein Ensemble, Orchester oder eine Musik-Gruppe Tantiemen empfangen wollen, müssen Sie um eine sogenannte vertretende Registrierung ansuchen.