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LSG - Wahrnehmung von Leistungschutzrechten GmbH
A-1010 Wien, Wipplingerstraße 20/5 Österreich
Tel.: 0043/1/587 17 92 Fax: 0043/1/587 21 94
E-mail: office@lsg-interpreten.com
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Willkommen auf der LSG Seite für Interpreten!
Wurde ihre Leistung als Interpret auf einem zu Handelszwecken hergestellten Tonträger festgehalten und im Rundfunk wiedergegeben, dann haben Sie Anspruch auf ein angemessenes Entgelt.
Dies hier ist die LSG Seite für Interpreten. Bei Fragen oder Ansuchen betreffend Labels und Musikvideos wenden Sie sich bitte an die LSG der Produzenten von -> Tonträgern und -> Musikvideos.
News |
April 21, 2009 |
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Bilateriale Veträge geben vor, sogenannte non-featured artists (auf Tonträgern namentlich nicht genannte Interpreten) in den Verteilerkreis der LSG aufzunehmen.
Diese werden werden in der kommenden Jahresabrechnung, welche das Jahr 2008 betrifft, mit dem Multiplikator 0,1 (Studiomusiker) bzw. 0,5 (Dirigenten/Bandleader ab 9 Gruppenmitglieder) verrechnet.
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