Wurde ihre Leistung als Interpret auf einem zu Handelszwecken hergestellten Tonträger festgehalten und im Rundfunk wiedergegeben, dann haben Sie Anspruch auf ein angemessenes Entgelt.
Dies hier ist die LSG Seite für Interpreten. Bei Fragen oder Ansuchen betreffend Labels und Musikvideos wenden Sie sich bitte an die LSG der Produzenten von -> Tonträgern
und -> Musikvideos.
Über die LSG - Interpreten
Die LSG ist eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft der Interpreten (LSG Interpreten) und der Produzenten von Tonträgern und Musikvideos (LSG Produzentenverrechnung).
Wenn Sie als Einzelperson vertretend für ein Ensemble, Orchester oder eine Musik-Gruppe Tantiemen empfangen wollen, müssen Sie um eine sogenannte vertretende Registrierung ansuchen.