Neue Wahrnehmungsverträge in Arbeit. Vorübergehend keine Neuanmeldung möglich.
1. ZWEIFACHER Wahrnehmungsvertrag
Erstens ist der Abschluss des LSG-Wahrnehmungsvertrages für Interpreten erforderlich. Mit diesem Vertrag betrauen und beauftragen Sie die LSG mit der treuhändigen Wahrnehmung bestimmter Rechte- und Vergütungsansprüche an Ihrer Interpretenleistung.
Drucken Sie bitte den
"LSG-Interpreten Wahrnehmungsvertrag" ZWEI MAL vollständig aus. Füllen Sie bitte
BEIDE Exemplare aus (digital möglich) und unterschreiben Sie
BEIDE (Signatur muss handgezeichnet sein!). Die 2-Fach Ausfertigung des Wahrnehmungsvertrages hat rechtliche Gründe: Ein Exemplar verbleibt bei uns, eines erhalten Sie von gegengezeichnet zurück.
1.1 optionale OESTIG Mitgliedschaft
Falls Sie der
OESTIG beitreten wollen, können Sie optional unter Punkt 16 im Wahrnehmungsvertrag um die
kostenlose OESTIG Mitgliedschaft ansuchen. Bitte ebenso in diesem Falle
BEIDE Exemplare unterschreiben.
2. Datenblätter
Sie benötigen noch zwei weitere Formulare, nämlich die
"Umsatzsteueroption" sowie das
"Kontoblatt", in dem Sie Ihre Bankverbindung für unsere künftigen Tantiemenüberweisungen angeben:
Bitte drucken Sie diese Formulare ebenfalls aus (ein Mal genügt hier), und füllen Sie diese aus.
3. Zusendung per Post
Senden Sie bitte die VIER DOKUMENTE an uns:
LSG – Interpreten
Wipplingerstraße 20/5
A-1010 Wien
Falls beim Öffnen der Formulardateien Probleme auftreten sollten,
gibt es hier alternativ die undynamischen Versionen zum Druck:
Vielen Dank