Wie melde ich die Mitwirkung bei Veröffentlichungen der LSG-Interpreten?
Um Anspruch auf Entgelt von der LSG-Interpreten zu haben, muss der Tonträger oder digitale Audiofile zu Handelszwecken produziert und öffentlich erhältlich sein. Sie können zwei verschiedene Formate melden
physische Tonträger oder
digitale Veröffentlichungen.
Meldung eines physischen Tonträgers
Falls Sie die Mitwirkung von Interpreten auf einem physischen Tonträger melden, lassen Sie uns bitte ein Belegexemplar (oder eine Kopie von Cover/Booklet) des Tonträgers zukommen. Auf diesem sollen Label, Katalognummer, die Tracks, sowie wer wo genau mitgewirkt hat gut erkenntlich sein. Falls dies nicht der Fall ist, bitten wir Sie, das Formular zur Meldung eines Tonträgers auszufüllen und zusammen mit der CD/dem Booklet einzusenden. Bitte achten Sie, dass alle beteiligten Musiker im Booklet korrekt erwähnt sind. Scheint dort ein Interpret nicht auf, so muss er als "non-featured" abgerechnet werden. Das heißt, er bekommt nur ein Zehntel dessen für seine Leistung, was einem "featured" Artist zusteht.
Meldung einer digitalen Veröffentlichung
Falls Sie die Mitwirkung von Interpreten bei einer rein digitale Aufnahme melden, ist das Formular zur Meldung einer digitalen Veröffentlichung notwendig. Dieses ist ausnahmslos vollständig auszufüllen, vom Leiter der Aufnahme zu unterzeichnen und uns auf dem Postweg zu schicken.
Adresse für die Zusendungen:
LSG-Interpreten
Wipplingerstr. 20/5
1010 Wien
E-mail:
Gerhard.Scheidl AT lsg-interpreten.com
Joachim.Bojer AT lsg-interpreten.com
Anfragen:
Für Auskünfte stehen telefonisch zur Verfügung:
Herr Gerhard Scheidl 0043/1/587 17 92/18
Herr Joachim Bojer 0043/1/587 17 92/11