Verträge mit dem Ausland
Die LSG/OESTIG hat mit zahlreichen ausländischen Schwestergesellschaften Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen.
Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Vertragstypen:
Typus A wahrt den Geldaustausch für die Verrechnung gleicher Rechte zwischen den Gesellschaften, analog der Verwertungsgesellschaften für das traditionelle Urheberrecht im Bereich der schöpferischen Tätigkeit.
Das Leistungsschutzrecht in gegenwärtiger Fassung ist ein relativ junges Recht. Es sieht sich in dem unterschiedlichen Gesetzesumfang einzelner Staaten nicht immer in der Lage, eigen erworbenes Recht auch in grenzüberschreitendem Umfang wieder zu finden. Für diese Fälle etablierte sich im engmaschigen Netz der Vergütungsansprüche der
Typus B. Die meisten bilateralen LSG-Verträge sind so genannte B-Verträge. Dieser Typus bekräftigt zwar die gegenseitige Schad- und Klagloshaltung, sieht aber keinen Geldtransfer vor und zwar deshalb, weil entweder das Leistungsschutzrecht nicht 1:1 anwendbar ist oder die Verteilungssysteme derart verschieden sind, dass keine annähernd gleichwertige Bilanzierung möglich ist.
A-Verträge auf Gegenseitigkeit
- Dänemark GRAMEX-Dänemark
- England PPL
- Finnland GRAMEX-Finnland
- Irland RAAP
- Niederlande SENA, NORMA
- Rumänien CREDIDAM
- Schweden SAMI
- Schweiz SWISSPERFORM
- Spanien AIE
- Tschechien INTERGRAM
B-Verträge ohne Transfer
- Deutschland GVL
- Estland EEL
- Griechenland APOLLON
- Lateinamerika FLAIE
- Litauen AGATA
- Japan CPRA Geidankyo
- Kroatien HUZIP
- Malaysien PRISM Malaysia
- Polen SAWP, STOART
- Portugal GDA
- Slowakische Republik SLOVGRAM
- Slowenien ZAVOD IPF
- Ukraine OBERIH
- Ungarn EJI
- Uruguay SUDEI