Viele Anmeldungen werden uns leider unvollständig zugesandt.
Um Ihnen und uns den Mehraufwand zu ersparen, BEACHTEN SIE BITTE die Schritte 1 bis 3, wenn Sie um MITGLIEDSCHAFT ANSUCHEN!
Um sich als ausübender Künstler bei der LSG registrieren zu lassen, ist der Abschluss des LSG-Wahrnehmungsvertrages für Interpreten erforderlich. Mit diesem Vertrag betrauen und beauftragen Sie die LSG mit der treuhändigen Wahrnehmung bestimmter Rechte- und Vergütungsansprüche an Ihrer Interpretenleistung.
1.
Drucken Sie bitte den
"LSG-Interpreten Wahrnehmungsvertrag" ZWEI MAL vollständig aus. Füllen Sie bitte
BEIDE Exemplare aus (digital möglich) und unterschreiben Sie
BEIDE (Signatur muss handgezeichnet sein!). Die 2-Fach Ausfertigung des Wahrnehmungsvertrages hat rechtliche Grunde: Ein Exemplar verbleibt bei uns, eines erhalten Sie von gegengezeichnet zurück.
1.1
Falls Sie auch der
OESTIG beitreten wollen, können Sie optional unter Punkt 16 im Vertrag um die
kostenlose OESTIG Mitgliedschaft ansuchen. Bitte ebenso in diesem Falle
BEIDE Exemplare unterschreiben.
2.
Sie benötigen noch zwei weitere Formulare, nämlich jenes der
"Umsatzsteueroption" sowie das
"Kontoblatt", in dem Sie Ihre Bankverbindung für unsere künftigen Tantiemenüberweisungen angeben:
Bitte drucken Sie diese Formulare ebenfalls aus (ein Mal genügt hier), und füllen Sie diese aus.
3.
Senden Sie bitte die zwei Formulare
zusammen mit dem ZWEIFACHEN Wahrnehmungsvertrag an uns:
LSG – Interpreten
Wipplingerstraße 20/5
A-1010 Wien
Einen der BEIDEN Wahrnehmungsverträge erhalten Sie dann in Kürze, von der LSG gegengezeichnet, per Post zurück.
Falls beim Öffnen der Formulardateien Probleme auftreten sollten,
gibt es hier alternativ die undynamischen Versionen zum Druck:
Druckvorlage LSG Wahrnehmungsvertrag für Interpreten und OESTIG Beitritt
Umsatzsteueroption
Kontoblatt
Vielen Dank!