Wie melde ich die Mitwirkung von Interpreten auf einem Tonträger der LSG-Interpreten?
Um Anspruch auf Entgelt von der LSG-Interpreten zu haben, muss der betreffende Tonträger zu Handelszwecken hergestellt und öffentlich erhältlich sein. In der Regel gilt das für Auflagen ab 250 Stück. Lassen Sie uns daher ein Belegexemplar (oder Kopie von Cover/Booklet) des Tonträgers zukommen, auf dem alle relevanten Daten gut ersichtlich sind. Dass heißt Label, Katalognummer, die Tracks, sowie wer wo genau mitgewirkt hat.
Falls ein oder mehrere ausübende Interpreten nicht auf dem Cover in ihrer Tätigkeit ersichtlich sind, aber auf der CD mitgewirkt haben, bitten wir Sie, das Formular zur Meldung eines Tonträgers auszufüllen und zusammen mit der CD/dem Booklet einzusenden. Diese Interpreten haben dann Anspruch auf Entgelt als sogenannte Non-Featured Artists.
Tonträgermeldung
Adresse für die Tonträgerzusendung:
LSG-Interpreten
Wipplingerstr. 20/5
1010 Wien
E-mail:
Gerhard.Scheidl AT lsg-interpreten.com
Joachim.Bojer AT lsg-interpreten.com
Anfragen:
Für Auskünfte stehen telefonisch werktags von 10:00 bis 16:00 gerne zur Verfügung:
Herr Gerhard Scheidl 0043/1/587 17 92/18
Herr Joachim Bojer 0043/1/587 17 92/16