Erfassung
Die LSG-Interpreten ist eine Verrechnungsstelle. Sie erfasst die Schallträger und deren Spieldauer von Einzelinterpreten bzw. von Ensembles. Ein Anspruch auf Vergütung für die öffentliche Wiedergabe von zu Handelszwecken hergestellten Tonträgern ergibt sich in erster Linie aus Daten des ORF und privater Sendeanstalten, die der LSG unaufgefordert zugestellt werden. Die Häufigkeit der Sendung eines Tonträgers und deren Spieldauer bilden die Grundlage für die Interpretenverrechnung.
Bewertung
Die Bewertung erfolgt nach einem Punkteschema, das vom Einzelinterpreten bis zum Sinfonieorchester abgestuft ist. Der Punktewert wird aufgrund der Relation zwischen den zur Verteilung bestimmten LSG-Beträgen und der Punkteanzahl aller Interpreten unpräjudiziell alljährlich vor der Gesamtauszahlung neu ermittelt.
Vergütung
Die daraus ermittelten Vergütungen werden einmal jährlich am Ende des Folgejahres ausbezahlt.
Akontozahlungen sind nicht möglich.
Ausschüttungen an ausländische Bezugsberechtigte können sich aufgrund von erschwerten Ermittlungen verzögern.